Was leistet KI-Beratung für Steuerberater und was kostet sie?
Direkt zur Leistung: KI für Steuerberater und Kanzleien — Typische Abläufe, passende Einsatzmöglichkeiten und Grenzen für deine Branche.
Kurz gesagt: Eine KI-Beratung für eine Steuerkanzlei kostet wie jede andere KI-Beratung auch — entweder als Tagessatz für reine Strategieberatung (meist vierstellig pro Tag) oder, bei uns, mit kostenlosem Erstgespräch und Prozessanalyse und Kosten erst ab der Entscheidung für eine konkrete Umsetzung. Der Unterschied zu einer Beratung für einen beliebigen anderen Betrieb liegt nicht im Preis, sondern in einem zusätzlichen Prüfpunkt: Jeder KI-Anbieter, der mit Mandantendaten in Berührung kommt, braucht nach § 62a Steuerberatungsgesetz (StBerG) einen eigenen schriftlichen Vertrag mit Geheimhaltungsverpflichtung — ein normaler Auftragsverarbeitungsvertrag nach der DSGVO reicht dafür nicht aus. Eine Beratung, die diesen Punkt nicht klärt, ist unvollständig, egal wie gut die Tool-Empfehlung sonst ist.
Der Rest dieses Beitrags trennt beide Fragen: was eine solche Beratung kosten darf und leisten soll — und was sie bei einer Kanzlei zusätzlich zwingend prüfen muss.
Warum eine Kanzlei nicht einfach ein KI-Tool abonnieren kann
Nach § 57 StBerG erstreckt sich die Verschwiegenheitspflicht auf alles, was ein Steuerberater in Ausübung seines Berufs erfährt. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die betroffenen Daten personenbezogen im Sinne der DSGVO sind — auch Unternehmensdaten einer GmbH fallen darunter. Genau hier liegt der Unterschied zu einem normalen Betrieb: Ein KI-Tool, das für ein Handwerksunternehmen völlig unproblematisch mit einer DSGVO-konformen Auftragsverarbeitung genutzt werden kann, braucht bei einer Kanzlei eine zusätzliche vertragliche Grundlage.
§ 62a StBerG regelt das für die Einbindung von Dienstleistern ausdrücklich: Vertrauliche Informationen dürfen an Dritte nur weitergegeben werden, soweit das für die Dienstleistung erforderlich ist, und nur nach sorgfältiger Auswahl des Anbieters. Der Vertrag mit diesem Anbieter muss in Textform eine Geheimhaltungsverpflichtung mit Belehrung über die Straffolgen bei einem Verstoß enthalten, den Zugriff auf die notwendigen Informationen beschränken und regeln, ob und wie der Anbieter selbst weitere Personen hinzuziehen darf. Werden Daten außerhalb Deutschlands verarbeitet, ist das zusätzlich nur zulässig, wenn dort ein vergleichbarer Schutz der Geheimnisse besteht wie im Inland.
Auftragsverarbeitungsvertrag und § 62a-Vertrag sind zwei verschiedene Dinge
Viele KI-Anbieter werben mit einem „DSGVO-konformen AVV“. Das beantwortet die berufsrechtliche Frage nicht, weil beide Regelungen an unterschiedlichen Stellen ansetzen.
| Punkt | Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) | Zusätzlich nach § 62a StBerG | |---|---|---| | Schutzgegenstand | personenbezogene Daten | die berufliche Verschwiegenheit, auch bei Daten ohne Personenbezug | | Auswahl des Anbieters | „hinreichende Garantien“ für technische und organisatorische Maßnahmen | ausdrücklich verlangte sorgfältige Auswahl, Verantwortung bleibt bei der Kanzlei | | Vertragsinhalt | Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit der eingesetzten Personen, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung nach Vertragsende | zusätzlich: Geheimhaltungsverpflichtung mit Hinweis auf strafrechtliche Folgen, in Textform | | Weitergabe an weitere Dienstleister | vorherige schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen nötig | diese weiteren Personen müssen ebenfalls in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet werden | | Verarbeitung außerhalb der EU | Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln | zusätzlich nur zulässig bei vergleichbarem Geheimnisschutz im Zielland |
Ein Standard-AVV, den ein KI-Anbieter über sein Online-Formular anbietet, deckt in aller Regel nur die linke Spalte ab. Ob der zugrunde liegende Vertrag auch die rechte Spalte erfüllt, muss gesondert geprüft werden — meist steht dazu nichts in den öffentlichen Nutzungsbedingungen, sondern es braucht eine individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter.
Was eine gute Beratung deshalb konkret liefern sollte
- Eine Einschätzung, für welche Abläufe überhaupt Mandantendaten die Kanzlei in Richtung eines KI-Dienstes verlassen (bei rein internen Auswertungen ohne Mandantenbezug stellt sich die Frage nicht in gleicher Schärfe)
- Eine Prüfung, ob der infrage kommende Anbieter einen Vertrag anbietet, der über den Standard-AVV hinausgeht — oder ob ein solcher Vertrag erst verhandelt werden muss
- Eine klare Aussage, wo Daten verarbeitet werden, und ob dafür ein vergleichbarer Geheimnisschutz besteht
- Eine Abgrenzung, welche Abläufe automatisiert werden (Beschaffung, Zuordnung, Vorbereitung von Unterlagen) und welche fachliche Entscheidung in jedem Fall bei der Kanzlei bleibt
Was das für konkrete Abläufe in einer Kanzlei praktisch bedeutet — etwa Belegbeschaffung, Fristen oder Mandantenanfragen —, steht ausführlicher in KI für Steuerberater: die vier Abläufe mit dem größten Hebel.
Kosten im Überblick
| Leistung | Typischer Preis | Zusätzlich bei Kanzleien | |---|---|---| | Strategieberatung, Tagessatz | meist vierstellig pro Tag | Vertragsprüfung nach § 62a StBerG sollte Teil des Auftrags sein | | Erstgespräch und Prozessanalyse (bei uns) | kostenlos, 60–90 Minuten | Klärung, welche Abläufe überhaupt Mandantendaten weitergeben | | Einrichtung einer konkreten Automatisierung | 2.500–10.000 Euro einmalig | abhängig davon, ob ein passender Anbietervertrag bereits besteht | | Laufende Betreuung | niedriger bis mittlerer dreistelliger Betrag/Monat | schließt die Pflege des Anbietervertrags nicht automatisch ein |
Wo das eng wird
Die fachliche steuerliche Beurteilung selbst lässt sich nicht outsourcen, auch nicht an eine noch so gute Beratung — automatisiert werden Beschaffung, Zuordnung und Vorbereitung, die Bewertung bleibt bei der Kanzlei. Und bei besonders sensiblen Einzelmandaten reicht ein allgemeiner Rahmenvertrag mit einem Dienstleister nach dem Wortlaut von § 62a StBerG nicht in jedem Fall aus — für solche Fälle sieht das Gesetz eine gesonderte Zustimmung des betroffenen Mandanten vor. Wer das übergeht, weil ein KI-Tool „doch DSGVO-konform“ ist, verwechselt Datenschutz mit Berufsrecht.
Der nächste Schritt
Was sich für Steuerkanzleien konkret automatisieren lässt und wo die Grenze zur fachlichen Arbeit verläuft, zeigt die Branchenseite KI für Steuerberater. Und wenn ihr klären wollt, ob euer aktueller oder geplanter KI-Einsatz den zusätzlichen Vertragspunkt nach § 62a StBerG überhaupt schon erfüllt, ist das eine gute erste Frage für ein kostenloses Erstgespräch.
Quellen und Grundlagen

Geschrieben von Niko Kozak
Gründer von FlowAgentur. Führt die Prozessanalysen durch — über 300 bisher — und entscheidet mit den Betrieben, welche Abläufe sich automatisieren lassen und welche nicht. Was hier steht, stammt aus diesen Gesprächen und aus über 2.000 umgesetzten Automatisierungen bei über 200 Unternehmen.
Häufige Fragen dazu
- Was kostet eine KI-Beratung speziell für eine Steuerkanzlei?
- Reine Strategieberatung ohne Umsetzung wird meist über Tagessätze im vierstelligen Bereich abgerechnet. Läuft die Beratung in eine konkrete Umsetzung, sind Erstgespräch und Prozessanalyse bei uns kostenlos; Kosten entstehen erst mit der Entscheidung für einen Baustein, einmalig meist zwischen 2.500 und 10.000 Euro plus laufende Betreuung im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Monat. Für Kanzleien kommt als eigener Prüfpunkt der Vertrag mit dem KI-Anbieter dazu.
- Reicht ein normaler Auftragsverarbeitungsvertrag mit einem KI-Anbieter für eine Kanzlei aus?
- Nein. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO schützt personenbezogene Daten, deckt aber nicht die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG ab. Dafür verlangt § 62a StBerG zusätzlich einen schriftlichen Vertrag mit Geheimhaltungsverpflichtung und Hinweis auf die Straffolgen.
- Muss die Auswahl eines KI-Anbieters dokumentiert werden?
- § 62a StBerG spricht ausdrücklich von einer sorgfältigen Auswahl des Dienstleisters. Die Verantwortung dafür bleibt bei der Kanzlei, auch wenn eine Beratung bei der Auswahl geholfen hat.
- Was ändert sich, wenn Daten außerhalb der EU verarbeitet werden?
- Nach § 62a StBerG ist eine Verarbeitung im Ausland nur zulässig, wenn dort ein mit dem Inland vergleichbarer Schutz der Geheimnisse besteht. Ohne eine belastbare Zusicherung dazu ist die Zusammenarbeit mit einem solchen Anbieter zu beenden, sobald das auffällt.
- Ersetzt eine KI-Beratung die steuerliche Beurteilung?
- Nein. Beratung und Automatisierung betreffen die Beschaffung, Zuordnung und Vorbereitung von Unterlagen. Die fachliche steuerliche Bewertung bleibt in jedem Fall bei der Kanzlei.
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