Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AIFLOW LIMITED
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der AIFLOW LIMITED, Palaion Patron Germanou 11, 8011 Paphos, Cyprus, eingetragen beim Department of Registrar of Companies and Intellectual Property Nicosia unter HE 491752 (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die unter den Marken „FlowAgentur“ und „FlowBetrieb“ angebotenen Dienstleistungen geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
(5) Für Kooperationspartner gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Kooperationsvertrages.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Prozessoptimierung, Digitalisierung, Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie Implementierung von KI-Lösungen.
(2) Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage des jeweiligen individuellen Dienstleistungsvertrags.
(3) Ergänzende Verträge, insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO und Kooperationsverträge, sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erstellt individuelle Konzepte zur Automatisierung und Prozessoptimierung.
(2) Der Auftraggeber erhält Beratung, Implementierung und Wartung aus einer Hand.
(3) Der genaue Leistungsumfang wird individuell im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegt.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Erbringung der Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt gemäß dem im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Honorar.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei B2B-Geschäften innerhalb der EU erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 196 MwStSystRL, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, daraus resultierende Mehraufwände gesondert zu berechnen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Bereitstellung sämtlicher übermittelter Daten und Inhalte berechtigt ist und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.
(3) Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangene Gewinne, Produktionsausfälle und Folgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(5) Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen.
(6) Soweit im Kooperationsvertrag spezielle Haftungsregelungen bestehen, gehen diese den allgemeinen Haftungsbestimmungen dieser AGB vor.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, die durch Kooperationspartner verursacht werden. Diese sind für die Einhaltung der Datenschutzanforderungen selbst verantwortlich.
(8) Die Einführung von KI-Systemen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern zu überwachen, erfolgt unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Einhaltung dieser Mitbestimmungsrechte obliegt dem Auftraggeber.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der jeweils geltenden nationalen Datenschutzvorschriften.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Zwecks verarbeitet.
(4) Personenbezogene Daten können im Rahmen von Kooperationen auch durch Partner und Freelancer verarbeitet werden, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Bei der Implementierung von KI-Systemen ergreift der Auftragnehmer angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
(6) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eingesetzte Freelancer und Mitarbeiter zum Datenschutz verpflichtet und entsprechend geschult sind.
§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Konzepte, Dokumentationen, Software und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den im Vertrag vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Bearbeitung der Arbeitsergebnisse bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemein anwendbare Methoden, Konzepte und Werkzeuge auch für andere Kunden einzusetzen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie aller Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: 27.04.2026